Eine sehr gute Frage! Die Barrierefreiheit von Webseiten unterliegt unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für private Unternehmen und öffentliche Stellen.
Während öffentliche Einrichtungen in Deutschland in der Regel die Vorgaben der BITV beachten müssen, gelten für private Unternehmen in der EU die technischen Anforderungen der EN 301 549. Diese Norm, die kostenlos auf der Webseite der Überwachungsstelle des Bundes heruntergeladen werden kann, legt detailliert fest, welche Kriterien eine Webseite erfüllen muss, um als barrierefrei zu gelten.
Ein zentraler Bestandteil der EN 301 549 sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese international anerkannten Richtlinien dienen als Grundlage für die Barrierefreiheit von Webinhalten weltweit.
Für Unternehmens-Webseiten ist insbesondere die Konformität mit WCAG Stufe AA ausreichend, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Um jedoch ein noch höheres Maß an Barrierefreiheit zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die anspruchsvolleren Kriterien von WCAG AAA im Sinne der sog. „Best Practises“ anzustreben.
