Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Die Fakten
- Wer digital Produkte verkauft, muss ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein.
- Digital barrierefrei bedeutet WCAG-konform (AA) zu sein.
- Drittanbieter-Software, die in Ihrer Webseite oder Ihrem Online-Shop verwendet wird, muss ebenfalls barrierefrei sein.
- Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern, wenn diese unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz liegen.
- Es gibt keine Übergangsfrist für Webseiten und Online-Shops.
- Strafen bis zu 100.000 €.
Info-Video
Wenn Sie tief in die Materie einsteigen wollen, empfehlen wir Ihnen das sehr ausführliche und gut gemachte Video der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit, das aufklärt und alle wichtigen Fragen beantwortet.
Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, die zum Abschluss von Verbraucherverträgen dienen, barrierefrei sein. Das betrifft nicht nur Online-Shops, sondern auch digitale Services wie Online-Terminbuchungen oder digitale Identifizierungsverfahren.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites, Online-Shops und Apps den WCAG 2.1 AA-Standard erfüllen. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Es gilt also zu handeln, um rechtliche Risiken zu minimieren und alle Kundengruppen einzubeziehen.
