Seit dem 28. Juni 2025 müssen alle neu erstellten Online-Shops, Webseiten und Software-Entwicklungen von Beginn an barrierefrei sein. Für bestehende Plattformen gab es anfangs eine vermeintliche Übergangsfrist bis 2030.
Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit hat nun jedoch klargestellt:
Diese Übergangsfrist gilt nicht für Online-Shops und Webseiten.
Das bedeutet, dass auch bestehende Online-Angebote schnellstmöglich an die neuen Anforderungen angepasst werden müssen, insbesondere im Hinblick auf Kaufverträge und wesentliche Änderungen.
