Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kennt einige Ausnahmen.
So sind beispielsweise kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro von den Barrierefreiheitsanforderungen für ihre digitalen Angebote befreit.
Sollten Sie der Meinung sein, dass die Umsetzung der Barrierefreiheits-Anforderungen für Ihr Unternehmen eine unverhältnismäßige Belastung darstellt, können Sie eine Ausnahme beantragen.
Hierfür muss bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde ein Antrag gestellt werden. Es ist aber zu beachten, dass diese Anträge nur in seltenen Fällen gewährt werden und eine beträchtliche Hürde darstellen.
Der Antrag wird sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Barrierefreiheit nicht aus bloßer Bequemlichkeit vernachlässigt wird.
